Spezielle Förderung

In unserer Einrichtung werden Kinder mit Entwicklungsdefiziten im kognitiven, sensomotorischen, sprachlichen, emotionalen sowie sozialen Bereich gemäß § 35 a SGB VIII (Eingliederungshilfe: heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung) heilpädagogisch betreut. Diese Mehrförderung wird täglich individuell je nach vorgegebenem Bescheid einzeln oder in einer Kindergruppe von der Heilpädagogin unserer Kita gestaltet.

Von jedem Kind unserer Einrichtung wird vor der Einschulung der jeweilige Sprachstand (mittels Meilensteine der Sprachentwicklung und KISTE) festgestellt und wenn erforderlich, werden Sprachkurse im Rahmen des Sprachförderprogramms „Handlung und Sprache“ durchgeführt.