Informationen zur Testpflicht ab 07.02.22
Ab dem 07.02.2022 tritt im Land Brandenburg die sogenannte Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen in Kraft.
Hierzu finden Sie nachfolgend, den aktuellen Elternbrief vom 24.01.22, die Anleitung zur korrekten Anwendung des Antigen Schnelltests sowie die Bescheinigung nach § 24a Abs. 2 Eindämmungsverordnung über die Durchführung des Antigen-Schnelltests.