Selbstauskunft zur Not-Kinderbetreuung wegen des Coronavirus
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ACHTUNG: SELBSTAUSKUNFT ZWINGEND BIS 20.12.2020 PER EMAIL AN notbetreuung@stadt- brandenburg.de ODER PER POST AN JUGENDAMT, WIENER STR. 1, 14776 BRANDENBURG AN DER HAVEL Selbstauskunft zur Not-Kinderbetreuung
für Kinder der 1. bis 4. Klasse in Brandenburg an der Havel ab 04.01.2021
Im Rahmen der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus wird nach
§17 Abs. 6 i.V.m. §18 Abs. 4 Satz 4 der 3. SARS-CoV-2-EindV vom 15.12.2020 in Brandenburg an der Havel eine Notbetreuung für schulpflichtige Kinder der 1. bis 4. Klasse für die Zeit des regulären Unterrichts am Vormittag (Schule) und für die Zeit der Hortbetreuung am Nachmittag (Hort) vorgehalten.
Eine Notbetreuung in Schule und Hort ist nur für folgende Kinder vorgesehen:
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wenn alle Erziehungsberechtigten in kritischer öffentlicher Infrastruktur tätig sind und
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wenn keine alternative Betreuung (z.B. über Freunde, Nachbarn o.ä.) möglich ist.
Hier finden Sie das
Dokument - Selbstauskunft zur Not-Kinderbetreuung